Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

"Die Unterbringung von Wöchnerinnen in einem Entbindungsheim ist eine Kann-Leistung"

 

"Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Krankenhaus- und Anstaltspflegekosten"[1]

 

IV.6 "Die Unterbringung von Wöchnerinnen in einem Entbindungsheim steht nach §196 Abs. 1 Nr.1 RVO im pflichtmäßigen Ermessen des Kassenleiters, da es sich hier wie auch bei Krankenhauspflege um Kann-Leistungen handelt."

"Nach §195a RVO ist die Gewährung der Wochenhilfe an bestimmte Voraussetzungen [10 Monate Vorversicherungszeit] gebunden, die bei den meist erst kurze Zeit im Reichsgebiet befindlichen ausländischen Arbeitskräften nicht erfüllt sein werden. Hier ist jedoch Ziffer 9 meines Runderlasses Va 5511/662 vom 13. August 1941 besonders zu beachten."


[1] Erlass des Reichsarbeitsministers Franz Seldte vom 8. Oktober 1941 (Va 5510/62, in: Reichsarbeitsblatt 1941, Teil I, S.460 ff.)

Zurück

Copyright: Uwe Fentsahm (Brügge). Alle Rechte vorbehalten!