Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Erlass des Reichsbauernführers (II A 2/338/80) vom 14. Januar 1943

Der Reichsbauernführer informierte die Landes- und Kreisbauernschaften in 5 Punkten darüber, dass der „Generalbevollmächtige für den Arbeitseinsatz“ (GBA) Fritz Sauckel am 15. Dezember 1942 den Landesarbeitsämtern "nähere Anweisungen über die Rückführung schwangerer ausländischer Arbeitskräfte gegeben" habe. Hierbei handele es sich um eine "zunächst bis zum 31.3.43" befristete Regelung:

"1. Von einer Rückführung aller Schwangeren, sonst aber einsatzfähigen Ostarbeiterinnen wird grundsätzlich abgesehen."

"2. Bei Angehörigen anderer Nationalitäten wird die Rückführung nur ganz ausnahmsweise auf eigenen Wunsch der Schwangeren eingeleitet, wenn einsatzmäßige Erwägungen nicht entgegenstehen und angenommen werden kann, dass die Schwangere die Reise ohne eigenen Schaden übersteht.“

"3. Zwischen ledigen und verheirateten Schwangeren wird einstweilen kein Unterschied gemacht."

"4. Die Landesarbeitsämter sorgen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdienststellen der Partei, des Staates und mit den Betrieben für Sicherstellung der Entbindungsmöglichkeiten."

"5. In verständnisvoller Zusammenarbeit mit den Betrieben sollen Kleinkinderbetreuungseinrichtungen einfachster Art geschaffen werden. Unter keinen Umständen dürfen die Kinder fremdvölkischer Arbeitskräfte durch deutsche Einrichtungen betreut werden. Im Allgemeinen sollen solche Kinder von weiblichen Angehörigen des entsprechenden Volkstums betreut werden.“

Fazit: Im Januar 1943 waren also alle Kreisbauernschaften darüber informiert, dass sie sich in naher Zukunft mit der Organisation von "Entbindungsmöglichkeiten" und "Kleinkinderbetreuungseinrichtungen einfachster Art" für die Kinder der ausländischen Zwangsarbeiterinnen beschäftigen mussten.


Der Erlass des Reichsbauernführers (II A 2/338/80) vom 14. Januar 1943 wurde in den Dienstnachrichten (DN) des Reichsnährstandes vom 16. Januar (Nr.2, 1943, Seite 35f.) veröffentlicht.

 

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