Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Der Landrat des Kreises Pinneberg schafft Fakten!

Der Präsident des Landesarbeitsamtes Nordmark hatte in seinem Schreiben vom 18. Januar 1943 den Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein gebeten, insbesondere auf „die Herren Landräte“ einzuwirken, damit der GBA-Erlass vom 15. Dezember 1942 umgesetzt werden könnte. Dementsprechend fand schon am 19. Januar 1943 in Pinneberg eine Besprechung statt, deren Ergebnisse der Landrat Kracht einen Tag später handschriftlich zu Papier brachte: „Da von einer Rückführung aller schwangeren, sonst aber einsatzfähigen Ostarbeiterinnen zunächst bis zum 31.3.42 grundsätzlich abzusehen ist, ist wie folgt zu verfahren:

1. Die Entbindung erfolgt in der in Uetersen bereitstehenden Baracke.

2. Für die Beschaffung der notwendigen Säuglingswäsche usw. ist das Kreiswirtschaftsamt mit Anweisung versehen.

3. Das Arbeitsamt wird bemüht sein, die Kindesmutter mit dem Säugling bei dem früheren Arbeitgeber wieder unterzubringen. Sofern der Arbeitgeber sich weigert, wird die Mutter bei der Firma Wuppermann in Pinneberg in Arbeit vermittelt. Hier ist auch Platz und Gelegenheit für die Betreuung der Säuglinge vorhanden.

Zur Bestreitung der Kosten sind Krankenkassen und Erzeuger heranzuziehen. Eventuell trägt das Arbeitsamt die Kosten (Reichsstock).“[1]

Auch wenn das hier genannte Datum falsch ist und richtig 31.3.43 lauten muss, so war dem Landrat (durch die Unterstreichung) doch auch aufgefallen, dass der GBA-Erlass sich nur auf „Ostarbeiterinnen“ bezog. Außerdem war ihm klar, dass die Befristung wahrscheinlich in einen dauerhaften Zustand umgewandelt werden würde: „Wenn der Erlass des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz auch zunächst bis zum 31. März 1943 befristet ist, so ist doch anzunehmen, dass er über diesen Zeitpunkt hinaus noch Geltung haben wird.“[2]


[1] Handschriftlicher Entwurf einer Rundverfügung des Pinneberger Landrats vom 20. Januar 1943, in: LASH Abt. 320.12 Nr.933.

[2] Schreiben des Pinneberger Landrats vom 11. Februar 1943 an alle Bürgermeister des Kreises, in: LASH Abt. 320.12 Nr.933.

 

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