Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Das Treffen von Neumünster am 24. Februar 1943

An diesem Tag fand in Neumünster eine Besprechung der Leiter der Wohlfahrts- und Fürsorgeämter der Provinz Schleswig-Holstein statt, bei der es u.a. um die „Behandlung unehelicher Kinder von ausländischen weiblichen Arbeitskräften“ ging.

Die Anwesenden waren offensichtlich schon gut darüber informiert, dass man auf Reichsebene plante, die Neugeborenen unter gewissen Voraussetzungen von ihren Müttern zu trennen: „Die Frage der Einleitung von Pflegschaften oder Vormundschaften für Kinder ausländischer weiblicher Arbeitskräfte ist bisher noch nicht endgültig geregelt.“

Und „wegen der Aufnahme der Kinder in Heimen bezw. Tagesstätten werden noch weitere Bestimmungen zu erwarten sein.“

Es war also offensichtlich noch zu früh, um in diese Richtung Beschlüsse zu fassen. Einig war man sich aber über Folgendes: „Fest steht schon jetzt, dass die zunächst bis zum 31. März 1943 befristete Anordnung des Verbleibens schwangerer Frauen im Reich weiterhin Geltung haben wird.“[1]


[1] Schreiben des Oberbürgermeisters von Flensburg, Dr. Ernst Kracht, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Provinzialdienststelle des Deutschen Gemeindetages vom 3. April 1943 an die Jugendämter der Stadt- und Landkreise, in: LASH Abt. 320.12 Nr.933.

 

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