Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"
„Ermäßigung der Ostarbeiterabgabe für Kinder“
Am 17. Dezember 1942 veröffentlichte der „Generalbevollmächtige für den Arbeitseinsatz“ (GBA) Fritz Sauckel einen weiteren Erlass zum Thema "Einsatzbedingungen der Ostarbeiter":[1]
„Da in einigen Fällen Ostarbeiter nicht arbeitseinsatzfähige Familienangehörige mitgebracht haben, denen Unterkunft und Verpflegung wegen der meist geringen Verdienste ganz oder z.T. zu Lasten des Unternehmers, der Ostarbeiter beschäftigt, gegeben werden müssen, habe ich den Reichsminister der Finanzen gebeten, in solchen Fällen die vom Unternehmer zu zahlende Ostarbeiterabgabe zu ermäßigen."
"Der Reichsminister der Finanzen hat meiner Bitte entsprochen und sich in einem Erlass vom 28. November 1942 (S 1931 A-98 III) an die Oberfinanzpräsidenten damit einverstanden erklärt, dass die Ostarbeiterabgabe auf Antrag des Unternehmers ... ermäßigt wird:"
Je Kalendertag "für jeden arbeitsunfähigen Familienangehörigen unter 10 Jahren um höchstens 0,75 RM".
Je Kalendertag "für jeden arbeitsunfähigen Familienangehörigen von 10 bis unter 14 Jahren um höchstens 1,- RM".
[1] Reichsarbeitsblatt Teil I (1943), S.102.
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