Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"
Der Landesbauernführer Wilhem Struve wirbt bei den Kreisbauernführern für den "Einsatz von Ostarbeiterfamilien" (II A 4/338/2)
"Bei den zuletzt eingegangenen Ostarbeitertransporten handelt es sich fast ausschließlich um Familien. Wie ich erfahre, werden alle zusätzlichen Kräfte, mit denen wir in den nächsten Wochen und Monaten rechnen können, sich ebenfalls aus Familien zusammensetzen.
Dieser Familieneinsatz hat natürlich zur Folge, dass nichtarbeitsfähige Personen, also Kinder unter 10 Jahren und Greise, ebenfalls mit vermittelt werden. Wenn die Aufnahme und Verpflegung dieser Personen auch für den Betrieb eine Belastung darstellt, so ist es andererseits aber unbedingt erforderlich, diese Belastung mit in Kauf zu nehmen, da sonst keine Möglichkeit besteht, überhaupt noch Arbeitskräfte zu bekommen. Der Einsatz dieser Familien dürfte auch deshalb für unsere Landwirtschaft besonders wertvoll sein, als es sich um Dauerarbeitskräfte handelt, mit deren Abzug in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Zunächst ist dem Landesarbeitsamt vom GBA die Zuführung von 770 Familien zugesagt worden, die über die Arbeitsämter der Provinz zur Verteilung gelangen werden. Die reibungslose Unterbringung und der zweckmäßigste Einsatz dieser Familien ist nicht nur Sache der Arbeitsämter, sondern auch der Kreisbauernschaften. Letztere haben vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass durch eine Belehrung über die Ortsbauernführer der jetzt noch bestehende Widerstand - besonders der bäuerlichen Betriebe - gegen die Aufnahme der Ostarbeiterfamilien beseitigt wird.
Die Regelung der Wohnungsfrage muss von Fall zu Fall im Einvernehmen mit dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister örtlich geregelt werden. Über die in Abzug zu bringenden Sätze für die Verpflegung der nichteinsatzfähigen Familienmitglieder werden zur gegebenen Zeit nähere Mitteilungen erfolgen. Da somit die Zahl der Ostarbeiterkleinkinder in unseren bäuerlichen Gemeinden notgedrungen steigen wird, ist es auch zwecklos, wenn sich bäuerliche Betriebe auch heute noch weigern, Ostarbeiterinnen nach ihrer Niederkunft wieder aufzunehmen. Das Vorhandensein des Kleinkindes braucht und darf nicht zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit der Ostarbeiterin führen, da man in Zeiten, in denen die deutschen Frauen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen müssen, das Gleiche erst recht von Ostarbeiterinnen verlangen kann."
Fazit: Landesbauernführer Wilhelm Struve machte im letzten Satz der Verfügung vom 27. Juli 1943 deutlich, dass er noch keinerlei Notwendigkeit sah, sich über zentrale "Kinderbetreuungseinrichtungen einfachster Art" Gedanken zu machen. Am selben Tag war es Heinrich Himmler, der diese Überlegungen wieder aufgriff und die Institution der "Ausländerkinder-Pflegestätten" begründete.
Die Verfügung des Landesbauernführers vom 27. Juli 1943 (II A 4/338/2) wurde in den Dienstlichen Mitteilungen (DM) der Landesbauernschaft S-H, Nr.17 (1943) auf S.6 f. veröffentlicht.
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