Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Das Reichssicherheitshauptamt informiert in einem Merkblatt "Über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte"[1]

Hier heißt es u.a. im Abschnitt 3e): "Für schwangere Arbeiterinnen sind die notwendigen Entbindungsmöglichkeiten vorzusehen, auch sind Stilleinrichtungen und Kleinkinderstätten im erforderlichen Umfange zu schaffen. Zur Betreuung ist auf weibliche Angehörige des betreffenden Volkstums zurückzugreifen."

"Rückbeförderungen von schwangeren Arbeiterinnen finden nur in besonderen Ausnahmefällen auf deren Wunsch statt."

Das Merkblatt wurde am 15. April 1943 in Berlin verfasst und offensichtlich zunächst an entsprechende Stellen der Geheimen Staatspolizei versandt: Die Gestapo Kiel versandte das Merkblatt am 26. Mai 1943 an die Landräte der Provinz Schleswig-Holstein und diese informierten ihrerseits die Ortspolizeibehörden im Kreis.

So ist es jedenfalls im Kreis Rendsburg gewesen: der Landrat schickte am 24. Juni 1943 eine amtliche Abschrift des Merkblattes an alle Ortspolizeibehörden des Kreises.

Das heißt mit anderen Worten: In Schleswig-Holstein waren Ende Juni 1943 alle Bürgermeister und Amtsvorsteher (als Ortspolizeibehörden) darüber informiert, dass Entbindungsmöglichkeiten und Betreuungstätten für die Kinder der Zwangsarbeiterinnen aus dem Ausland geschaffen werden sollten. Das war der Wille der Staatsführung. Der Begriff "Ausländerkinder-Pflegestätte" (AKPS) wurde erst einen Monat später am 27. Juli 1943 von Heinrich Himmler verkündet.


[1] Eine amtliche Abschrift des Merkblattes befindet sich im Gemeindearchiv Büdelsdorf (Abt. Ausländerwesen).

 

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