Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"
Die "Vertraulichen Informationen" der Parteikanzlei der NSDAP vom 14. September 1943
An diesem Tag verfasste die Parteikanzlei der NSDAP in München „Vertrauliche Informationen“ in 11 Punkten, in denen der GBA-Erlass vom 20. März 1943 weitgehend inhaltlich wiederholt, aber auch kommentiert und interpretiert wurde. Einzelne Punkte werden hier auszugsweise zitiert:
1) „Nach der Entbindung werden die ausländischen Arbeiterinnen gemäß den Anordnungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz baldmöglichst der Arbeit wieder zugeführt.“
2) „Die Entbindungen sollen gemäß Weisung des Generalvollbemächtigten für den Arbeitseinsatz und des Reichsgesundheitsführers tunlichst in besonderen Abteilungen der Krankenreviere in den Wohnlagern oder den Durchgangslagern stattfinden.“
3) „Daher werden in den Unterkünften besondere Kleinkinderbetreuungseinrichtungen einfachster Art – „Ausländerkinder-Pflegestätten“ genannt – errichtet, in denen diese Ausländerkinder von weiblichen Angehörigen des betreffenden Volkstums betreut werden. Dies gilt zunächst auch für die Landwirtschaft, in der „Ausländerkinder-Pflegestätten“ - gegebenenfalls unter Anlehnung an die Ausländerunterkünfte eines Großbetriebes - für die Ausländerkinder des genannten Dorfes zu schaffen sind."
"Da im Interesse des Arbeitseinsatzes eine Trennung des Kindes von der Mutter über den Ort hinaus häufig nicht durchführbar ist, wird in Dörfern, in denen nur einzelne oder wenige Ausländerkinder vorhanden sind, öfter aus praktischen Gründen vorerst von der Einrichtung einer „Ausländerkinder-Pflegestätten“ abgesehen werden können.“
„Im Übrigen wird – soweit arbeitseinsatzmäßig tragbar – eine Umvermittlung der schwangeren Ausländerinnen bzw. der Ausländerinnen mit Kindern dergestalt erfolgen, dass die Kräfte aus dem Einzeleinsatz oder aus kleineren Betrieben möglichst in Betriebe oder Dörfer mit „Ausländerkinder-Pflegestätte“ kommen, wenn das Kind sonst nicht in eine solche Einrichtung aufgenommen werden kann.“
11) „Da der Aufenthalt nicht-arbeitseinsatzfähiger Fremdvölkischer alle Dienststellen stark belastet und volkspolitische Gefahren des Ausländereinsatzes erhöht, sollen die ausländischen Mütter mit rassisch unerwünschten Kindern in einem Zeitpunkt, in dem es arbeitseinsatzmäßig leichter zu vertreten ist, vordringlich abgeschoben werden.“
„Die Partei-Kanzlei hat bei dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz angeregt, in der Landwirtschaft beschäftigte schwangere Ausländerinnen grundsätzlich vor ihrer Entbindung von ihren bisherigen Arbeitsplätzen umzuvermitteln und in größere Industriebetriebe mit Ausländerkinder-Pflegestätte einzuweisen. Hierdurch kann den von mehreren Gauleitungen berichteten Schwierigkeiten (Belastung der Bäuerin mit der Pflege der Schwangeren und des Kleinkindes, gemeinsames Aufwachsen von Deutschen und Ausländerkindern im Dorfe) wirksam begegnet werden.“[1]
[1] Vgl. hierzu Gisela Schwarze: "Kinder, die nicht zählten", Essen 1997, S.296 ff. Sie verweist auf einen Aktenfund im Kommunalarchiv Herford, IV/1.
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