Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Der Landesbauernführer S-H informiert über "Entbindungsheime und Kinderpflegestätten für Fremdvölkische" (II A 2/115).

„Die Kreisbauernschaften sind wiederholt bei der Landesbauernschaft vorstellig geworden, um einheitliche Sätze für die Unterbringung und Verpflegung der nicht einsatzfähigen ausländischen Familienangehörigen zu erreichen. In der Tat ist es eine Lücke in der Ostarbeiter- und Polenlohnanordnung, dass zwar die Entgelte in allen Einzelheiten genau festgelegt sind, dass jedoch Angaben über die Höhe etwaiger Lohnabzüge für die in dem Arbeitgeberbetrieb mitverpflegten nicht einsatzfähigen Familienangehörigen fehlen."

"Ich habe daher diese Frage dem Reichsbauernführer mitgeteilt und erhalte von ihm folgenden Bescheid: „Die Verhandlungen mit den übrigen Reichsbehörden sind noch nicht abgeschlossen. … Als Entschädigung für die Unterbringung und Verpflegung nicht einsatzfähiger Ausländer bzw. Fremdvölkischer sind folgende Tagessätze vorgeschlagen worden, ohne dass jedoch eine endgültige Entscheidung gefällt worden wäre:

Unter 10 Jahren: 0,75 RM in der Gewerblichen Wirtschaft und 0,45 RM in der Landwirtschaft.

Zwischen 10 und 14 Jahren: 1,-- RM in der Gewerblichen Wirtschaft und 0,60 RM in der Landwirtschaft.

Über 14 Jahren: 1,50 RM in der Gewerblichen Wirtschaft und 0,90 RM in der Landwirtschaft.

Sobald als möglich erhalten Sie [als Landesbauernführer] in den Dienstnachrichten [DN] die endgültige Entscheidung mitgeteilt.“


Die Mitteilung des Landesbauernführers - II A 2/115 - wurde am 10. Oktober 1944 in den Dienstlichen Mitteilungen der Landesbauernschaft Schleswig-Holstein (Nr.17/1944) auf Seite 5 veröffentlicht.

 

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