Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

 

Runderlass Heinrich Himmlers als (Reichsminister des Innern) mit dem Betreff: "Betreuung nicht einsatzfähiger ausländischer Arbeitskräfte".

"Die Betreuung der wegen Alters, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht mehr einsatzfähigen ausländischen Arbeitskräfte, insbesondere auch die Absonderung tuberkulös Erkrankter, sowie die Betreuung der Kinder ausländischer Arbeitskräfte werde ich in Kürze regeln."

"Mit Rücksicht auf die zahlreichen, in dringlicher Form vorliegenden Anfragen beteiligter Behörden teile ich als Grundsätze diese Regelung schon jetzt mit:

1. Für alte, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen dauernd nicht einsatzfähige ausländische Arbeitskräfte, die nicht bei ihren einsatzfähigen Angehörigen verbleiben können oder solche Angehörige nicht haben, werden die Gau- (Landes-)fürsorgeverbände im Zusammenwirken mit den Gauarbeitsämtern und den Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront und des Reichsnährstandes Einrichtungen einfachster Art schaffen, deren Betrieb nach näherer Vereinbarung die Deutsche Arbeitsfront oder der Reichsnährstnad zu übernehmen bereit sind. In den Einrichtungen sollen, soweit möglich, die Insassen getrennt nach der Volkszugehörigkeit untergebracht werden.

2. Für die Absonderung tuberkulöser Erkrankter werden je nach Bedarf die Gau- (Landes-)fürsorgeverbände in einfachster Form geeignete Unterkunfts- und Pflegemöglichkeiten einrichten und betreiben.

3. Für die Kinder, die nicht mit den Eltern oder einem Elternteil zusammen untergebracht werden, werden je nach den örtlichen Verhältnissen die Land- und Stadtkreise, die kreisangehörigen Gemeinden oder die Gau- (Landes-)fürsorgeverbände Einrichtungen schaffen, die die Deutsche Arbeitsfront oder der Reichsnährstand zu betreiben bereit sind. Auch kommen einfachste Einrichtungen in Frage, in denen Kinder ausländischer Arbeitskräfte am Tage untergebracht werden können, wenn eine ausreichende Anzahl solcher Kinder hierfür vorhanden ist.

4. Die Kosten trägt das Reich, soweit nicht die Träger der Sozialversicherung Leistungen gewähren. Für unaufschiebbare Ausgaben können Ausgabemittel vorschussweise bei mir angefordert werden."

[Heinrich Himmler war am 25. August 1943 auch noch Reichsinnenminister geworden und hatte in dieser Eigenschaft zwischenzeitlich "die mit der Betreuung und Versorgung der Ausländerkinder sowie der dauernd nicht einsatzfähigen Ausländer zusammenhängenden Aufgaben in seine Zuständigkeit übernommen" (Hinweis von GBA Fritz Sauckel in dem "Schnellbrief" vom 24. Oktober 1944. BA R3901/20467, S.157)]


Der Runderlass des RMdI vom 16. Oktober 1944 (B I 1900/44-7012) wurde im Ministerialblatt der Inneren Verwaltung 1944, S.1024 veröffentlicht und war u.a. direkt an die Gemeinden und Gemeindeverbände gerichtet. Er findet sich aber auch im Bundesarchiv (BA) R 3901/20467, S.157.

 

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